Allgemeine Verkaufsbedingungen
der SYOGRA Consulting GmbH
Stand 10/2007
§ 1
Geltung unserer Verkaufsbedingungen
Die vorliegenden Verkaufsbedingungen („AGB“)
gelten ausschließlich; von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch, wenn wir in Kenntnis
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen
(1) Wenn die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß
§ 145 BGB zu qualifizieren ist, können wir dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und
sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt
auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor
ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
§ 3
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung;
diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in
unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer
schriftlicher Vereinbarung.
(5) Die Aufrechnung und die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur mit
anerkannten und/oder mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gestattet.
§ 4 Widerrufsrecht bei Onlinekauf
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(1) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sofern Sie als
Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem
Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder
durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln
wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem
Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
oder der Ware.
Der Widerruf
ist zu richten an:
SYOGRAconsulting GmbH
Geschäftsführer:
Frau Petra Schoen
Schrambergerstr. 20a, 78112
St. Georgen
E-Mail:
psn@syogra.com
Fax: +49 7724
2120
Widerrufsfolgen
Im Falle eines
wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware
ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft
möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware
zurückzuführen ist.
Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen,
wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn
Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht
die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung
Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ende der
Widerrufsbelehrung
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§ 5
Lieferung und Lieferverzug
(1) Die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die von uns
angegebene Lieferzeit beginnt erst nach Abklärung aller technischen Fragen.
(2) Wenn der
Kunde in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft Mitwirkungspflichten verletzt,
sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten.
(3) Wenn die
Voraussetzungen von § 5 Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in
dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Wir haften
nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zugrunde liegende Kaufvertrag ein
Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von
§ 376 HGB ist.
(5) Wir haften
ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von
uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
beruht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bei
grober Fahrlässigkeit schulden wir nur den Ersatz des vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schadens.
(6) Im Fall des
Lieferverzugs haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal
jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
§ 6
Gefahrenübergang, Transport und Verpackung
(1) Wenn sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“
vereinbart.
(2) Für die
Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Wenn der
Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung transportversichern; die dadurch
anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 7
Mängelhaftung
(1) Der Kunde
ist nach Übergabe zur sofortigen Untersuchung der Kaufsache verpflichtet. Zeigt
sich ein Mangel, hat uns der Kunde unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt
der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Ergänzend gilt § 377
Handelsgesetzbuch.
(2) Wenn ein
Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in
Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache
berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck
der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde.
(3) Schlägt die
Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt von
dem Kaufvertrag oder Minderung zu verlangen.
(4) Wenn der
Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, gilt Folgendes: Bei Fahrlässigkeit
schulden wir nur den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schadens. Dies gilt auch, wenn dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens
statt der Leistung zusteht.
(5) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt durch die vor-stehenden
Haftungsbegrenzungen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479
BGB bleibt davon unberührt.
§ 8
Garantie
(1) Der
Verkäufer gewährt dem Kunden die Garantie zusätzlich zu den dem Kunden
zustehenden gesetzlichen Ansprüchen wegen etwaiger Mängel. Der Kunde hat die
Wahl, ob er diese ihm zustehenden gesetzlichen Ansprüche oder Rechte aus der
Garantie geltend macht.
(2) Der Verkäufer gewährt bei privater Nutzung der
Kaufsache eine Garantie von 24 Monaten und bei gewerblicher Nutzung der Kaufsache
eine Garantie von 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.
(3) Bei Material- oder Herstellungsfehlern deckt die
Garantie die unentgeltliche Reparatur oder den unentgeltlichen Austausch des
defekten Teils. Der Verkäufer entscheidet, ob repariert oder ausgetauscht wird.
Es besteht kein Anspruch auf Lieferung eines zum Original identischen
Ersatzteils, solange die Funktion nicht beeinträchtigt wird.
(4) Erfüllungsort für die Garantieleistungen ist
entweder das Reparaturzentrum in der Schramberger Straße 20a, 78112 St.
Georgen. Der Kunde ist verpflichtet, die defekten Produkte auf seine eigenen
Kosten in der Originalverpackung an diese Adresse zu liefern bzw. liefern zu
lassen. Nach erfolgreicher Reparatur bzw. Austausch des defekten Teils wird die
Liege wieder an den Kunden geliefert. Auch diese Lieferkosten hat der Kunde zu
tragen.
(5) Die dem
Kunden ausgestellte Rechnung dient auch als Garantienachweis. Diese Rechnung
hat der Kunde daher in Kopie der Lieferung des defekten Produktes an das
Reparaturzentren im Sinne der Ziffer 4 beizufügen.
(6) Der
Verkäufer gewährt keine Garantie für Verschleißteile wie Heliumbirnen,
Zugkabel, weißes Innennetz.
(7) Voraussetzung
für eine Garantieleistung ist die normale Nutzung der Produkte nach
fachgerechter Aufstellung entsprechend den Anweisungen im Handbuch.
Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Schaden auf unsachgemäßer
Behandlung bzw. Bedienfehler, Beschädigungen oder einen sonstigen Missbrauch
durch den Kunden, fehlerhafter Montage, ungenügender Pflege oder einer
Nichtbefolgung der Anweisungen im Handbuch beruht.
(8)
Der Garantieanspruch erlischt, wenn
Reparaturen oder Eingriffe von Dritten vorgenommen wurden.
(9)
Die Garantie wird ausschließlich dem
Erstkäufer gewährt.
(10) Weitere Ansprüche, insbesondere für
Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
§ 9
Sonstige Haftung
(1) Eine
weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §§ 6 und 7 vorgesehen und
zugelassen, ist (ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz.
(2) Soweit die
Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im
Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter
und Erfüllungsgehilfen.
§ 10
Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten
uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der
Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind
nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös
ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzüglich angemessener
Verwertungskosten) anzurechnen.
(2) Der Kunde
ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wenn Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen.
(3) Bei
Pfändungen und/oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben
können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Kunde
für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde
ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;
er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, wenn
und solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Wenn dies allerdings der Fall ist, können wir verlangen, dass der
Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Die
Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Die Regelung
des § 9 Abs. 5 gilt für die Vermischung entsprechend. Wenn die Vermischung in
der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt
als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde
verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Kunde
tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab,
die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten
erwachsen.
(8) Wir
verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11
Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort
(1) Wenn der
Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens; wir sind
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
(3) Erfüllungsort
ist der Sitz unseres Unternehmens.