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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Widerrufsbelehrung

Allgemeine Verkaufsbedingungen
der SYOGRA Consulting GmbH

Stand 10/2007

§ 1 Geltung unserer Verkaufsbedingungen

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich; von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen

(1) Wenn die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren ist, können wir dieses Angebot      innerhalb von 2 Wochen annehmen.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

(5) Die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur mit anerkannten und/oder mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gestattet.

§ 4 Widerrufsrecht bei Onlinekauf

 

 (1)  Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Diese Widerrufsbelehrung übermitteln wir Ihnen nochmals gesondert in Textform. Die Frist beginnt am Tag nachdem Sie die Ware und die Widerrufsbelehrung in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

SYOGRAconsulting GmbH

Geschäftsführer: Frau Petra Schoen

Schrambergerstr. 20a, 78112 St. Georgen

E-Mail: psn@syogra.com

Fax: +49 7724 2120

 

Widerrufsfolgen

 

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – oder die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware zurückzuführen ist.

 

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht

haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

 

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

 § 5 Lieferung und Lieferverzug

(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst nach Abklärung aller technischen Fragen.

(2) Wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(3) Wenn die Voraussetzungen von § 5 Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist.

(5) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit schulden wir nur den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.

(6) Im Fall des Lieferverzugs haften wir für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

§ 6 Gefahrenübergang, Transport und Verpackung

(1) Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.

(3) Wenn der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung transportversichern; die dadurch anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 7 Mängelhaftung

(1) Der Kunde ist nach Übergabe zur sofortigen Untersuchung der Kaufsache verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, hat uns der Kunde unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Ergänzend gilt § 377 Handelsgesetzbuch.

(2) Wenn ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt von dem Kaufvertrag oder Minderung zu verlangen.

(4) Wenn der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, gilt Folgendes: Bei Fahrlässigkeit schulden wir nur den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Dies gilt auch, wenn dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht.

(5) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt durch die vor-stehenden Haftungsbegrenzungen unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt davon unberührt.

 

§ 8 Garantie

(1) Der Verkäufer gewährt dem Kunden die Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden gesetzlichen Ansprüchen wegen etwaiger Mängel. Der Kunde hat die Wahl, ob er diese ihm zustehenden gesetzlichen Ansprüche oder Rechte aus der Garantie geltend macht.

(2) Der Verkäufer gewährt bei privater Nutzung der Kaufsache eine Garantie von 24 Monaten und bei gewerblicher Nutzung der Kaufsache eine Garantie von 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.

(3) Bei Material- oder Herstellungsfehlern deckt die Garantie die unentgeltliche Reparatur oder den unentgeltlichen Austausch des defekten Teils. Der Verkäufer entscheidet, ob repariert oder ausgetauscht wird. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung eines zum Original identischen Ersatzteils, solange die Funktion nicht beeinträchtigt wird.

(4) Erfüllungsort für die Garantieleistungen ist entweder das Reparaturzentrum in der Schramberger Straße 20a, 78112 St. Georgen. Der Kunde ist verpflichtet, die defekten Produkte auf seine eigenen Kosten in der Originalverpackung an diese Adresse zu liefern bzw. liefern zu lassen. Nach erfolgreicher Reparatur bzw. Austausch des defekten Teils wird die Liege wieder an den Kunden geliefert. Auch diese Lieferkosten hat der Kunde zu tragen. 

(5) Die dem Kunden ausgestellte Rechnung dient auch als Garantienachweis. Diese Rechnung hat der Kunde daher in Kopie der Lieferung des defekten Produktes an das Reparaturzentren im Sinne der Ziffer 4 beizufügen.

(6) Der Verkäufer gewährt keine Garantie für Verschleißteile wie Heliumbirnen, Zugkabel, weißes Innennetz.

(7)    Voraussetzung für eine Garantieleistung ist die normale Nutzung der Produkte nach fachgerechter Aufstellung entsprechend den Anweisungen im Handbuch. Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Schaden auf unsachgemäßer Behandlung bzw. Bedienfehler, Beschädigungen oder einen sonstigen Missbrauch durch den Kunden, fehlerhafter Montage, ungenügender Pflege oder einer Nichtbefolgung der Anweisungen im Handbuch beruht.

(8)    Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Dritten vorgenommen wurden.

(9)    Die Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer gewährt.

(10) Weitere Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

§ 9 Sonstige Haftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §§ 6 und 7 vorgesehen und zugelassen, ist (ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz.

(2) Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzüglich angemessener Verwertungskosten) anzurechnen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wenn Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

(3) Bei Pfändungen und/oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, wenn und solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Wenn dies allerdings der Fall ist, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(6) Die Regelung des § 9 Abs. 5 gilt für die Vermischung entsprechend. Wenn die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort

(1) Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 


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