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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen
der SYOGRA Consulting GmbH
Stand 06/2010
§ 1 Geltung unserer Verkaufsbedingungen
Die vorliegenden Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich; von unseren
AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir
hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten
auch, wenn wir in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an
den Kunden vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot und Angebotsunterlagen
(1) Wenn die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren
ist, können wir dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche
Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an
Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung
gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen.
(3) Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig.
(4) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5) Die Aufrechnung und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden
nur mit anerkannten und/oder mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen
gestattet.
§ 4 Widerrufsrecht bei Onlinekauf
(1) Widerrufsbelehrung
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei
Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke
abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden kann:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist
beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der
Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2
EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit
Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SYOGRAconsulting GmbH
Geschäftsführer: Frau Petra Schoen
Schrambergerstr. 20a, 78112 St. Georgen
E-Mail: psn@syogra.com
Fax: +49 7724 2120
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz
leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können
Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die
Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren
Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr
zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie
bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der
Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Allgemeine Hinweise
1. Bitte vermeiden Sie Beschädigungen und Verunreinigungen der Ware. Senden Sie
die Ware bitte möglichst in Originalverpackung mit sämtlichem Zubehör und mit
allen Verpackungsbestandteilen an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende
Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie
bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor
Transportschäden.
2. Senden Sie die Ware bitte möglichst nicht unfrei an uns zurück. Wir erstatten
Ihnen auch gerne auf Wunsch vorab die Portokosten, sofern diese nicht von Ihnen
selbst zu tragen sind.
3. Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für
die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind.
§ 5 Lieferung und Lieferverzug
(1) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die von uns
angegebene Lieferzeit beginnt erst nach Abklärung aller technischen Fragen.
(2) Wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt oder schuldhaft Mitwirkungspflichten
verletzt, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
(3) Wenn die Voraussetzungen von § 5 Abs. (2) vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in
dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der zugrunde liegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376
HGB ist.
(5) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht. Bei leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung
ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit schulden wir nur den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens.
(6) Im Fall des Lieferverzugs haften wir für jede vollendete Woche Verzug im
Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des
Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
§ 6 Gefahrenübergang, Transport und Verpackung
(1) Wenn sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung
„ab Werk“ vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Wenn der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung transportversichern; die
dadurch anfallenden Kosten trägt der Kunde.
§ 7 Mängelhaftung
(1) Der Kunde ist nach Übergabe zur sofortigen Untersuchung der Kaufsache
verpflichtet. Zeigt sich ein Mangel, hat uns der Kunde unverzüglich Anzeige zu
machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
Ergänzend gilt § 377 Handelsgesetzbuch.
(2) Wenn ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt von dem Kaufvertrag oder Minderung zu verlangen.
(4) Wenn der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, gilt Folgendes: Bei
Fahrlässigkeit schulden wir nur den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens. Dies gilt auch, wenn dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz
des Schadens statt der Leistung zusteht.
(5) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt durch die vorstehenden Haftungsbegrenzungen unberührt; dies
gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den
§§ 478, 479 BGB bleibt davon unberührt.
§ 8 Garantie
(1) Der Verkäufer gewährt dem Kunden die Garantie zusätzlich zu den dem Kunden
zustehenden gesetzlichen Ansprüchen wegen etwaiger Mängel. Der Kunde hat die
Wahl, ob er diese ihm zustehenden gesetzlichen Ansprüche oder Rechte aus der
Garantie geltend macht.
(2) Der Verkäufer gewährt bei privater Nutzung der Kaufsache eine Garantie von
24 Monaten und bei gewerblicher Nutzung der Kaufsache eine Garantie von 12
Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang.
(3) Bei Material- oder Herstellungsfehlern deckt die Garantie die unentgeltliche
Reparatur oder den unentgeltlichen Austausch des defekten Teils. Der Verkäufer
entscheidet, ob repariert oder ausgetauscht wird. Es besteht kein Anspruch auf
Lieferung eines zum Original identischen Ersatzteils, solange die Funktion nicht
beeinträchtigt wird.
(4) Erfüllungsort für die Garantieleistungen ist entweder das Reparaturzentrum
in der Schramberger Straße 20a, 78112 St. Georgen. Der Kunde ist verpflichtet,
die defekten Produkte auf seine eigenen Kosten in der Originalverpackung an
diese Adresse zu liefern bzw. liefern zu lassen. Nach erfolgreicher Reparatur
bzw. Austausch des defekten Teils wird die Liege wieder an den Kunden geliefert.
Auch diese Lieferkosten hat der Kunde zu tragen.
(5) Die dem Kunden ausgestellte Rechnung dient auch als Garantienachweis. Diese
Rechnung hat der Kunde daher in Kopie der Lieferung des defekten Produktes an
das Reparaturzentren im Sinne der Ziffer 4 beizufügen.
(6) Der Verkäufer gewährt keine Garantie für Verschleißteile wie Heliumbirnen,
Zugkabel, weißes Innennetz.
(7) Voraussetzung für eine Garantieleistung ist die normale Nutzung der Produkte
nach fachgerechter Aufstellung entsprechend den Anweisungen im Handbuch.
Garantieleistungen sind ausgeschlossen, wenn der Schaden auf unsachgemäßer
Behandlung bzw. Bedienfehler, Beschädigungen oder einen sonstigen Missbrauch
durch den Kunden, fehlerhafter Montage, ungenügender Pflege oder einer
Nichtbefolgung der Anweisungen im Handbuch beruht.
(8) Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Dritten
vorgenommen wurden.
(9) Die Garantie wird ausschließlich dem Erstkäufer gewährt.
(10) Weitere Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
§ 9 Sonstige Haftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in §§ 6 und 7 vorgesehen
und zugelassen, ist (ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs) ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Dieser
Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz.
(2) Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt
dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt
vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt,
der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzüglich
angemessener Verwertungskosten) anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-
und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wenn Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten
rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen und/oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen
und außergerichtlichen Kosten einer solchen Klage zu erstatten, haftet der Kunde
für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der
Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
wenn und solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag
auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Wenn dies allerdings der Fall ist, können wir
verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen
Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu
den anderen verarbeiteten Gegenständen. Für die durch Verarbeitung entstehende
Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte
Kaufsache.
(6) Die Regelung des § 9 Abs. 5 gilt für die Vermischung entsprechend. Wenn die
Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum
für uns.
(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen
gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen
einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die
zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 11 Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort
(1) Wenn der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz unseres
Unternehmens; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
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